Reisebedingungen
Reisebedingungen i-fewo GmbH gültig für alle Neubuchungen (Internet) ab 01.01.2011 (3. Auflage)
Lieber Urlauber,
wir möchten Sie bitten diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Buchungen (mit Ausnahme von Buchungen bei Drittanbietern). Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Nachfolgend wird i-fewo GmbH „Veranstalter“ genannt.
1. RechtsverhältnisDas Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Veranstalter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-l des BGB und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
2. Buchung / Reisebestätigung1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder e-Mail bei dem Veranstalter erfolgen oder schriftlich bei Ihrem Reisebüro vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage vom Veranstalter binden.
2. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung vom Veranstalter zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (§ 651 k Abs. 3 BGB), der Ihre Zahlung an den Veranstalter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen absichert.
3. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet bleibt vorbehalten.
4. Kundenwünsche nehmen wir bei der Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Veranstalter für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
3. Anzahlung / Zahlung / Reiseunterlagen1. Die Anzahlung beträgt 20 %, maximal 250 € des Reisepreises, dieser ist innerhalb von 7 Tagen an den Veranstalter zu zahlen. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit eingehen, so ist der Veranstalter berechtigt nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und die allgemein gültigen Reiserücktrittsgebühren zu erheben.
2. Vier Wochen vor Mietbeginn ist der Restbetrag fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb dieser Zeit ein, so ist der Veranstalter berechtigt nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und die allgemein gültigen Reiserücktrittsgebühren zu erheben.
3. Bei erfolgreichem Änderungs- bzw. Umbuchungswunsch des Mieters ist der Veranstalter berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von mindestens 30 € zu erheben.
4. Nach Eingang des Restbetrages erhalten Sie die Reiseunterlagen per e-Mail zugesendet oder liegen bei Ihrem Reisebüro abholbereit vor. Diese enthalten den Voucher (Reisegutschein), den Sie gegenüber dem Hausbesitzer, dem Schlüsselhalter oder der Agentur als Mieter ausweist, ferner eine Wegbeschreibung zum gebuchten Objekt sowie Merkblätter mit allgemeinen Hinweisen und länderspezifischen Informationen.
4. Nebenkosten / Kurtaxe1. Die festen Nebenkosten sind auf jeden Fall zu zahlen, diese sind in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme vor Ort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt.
2. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Mietobjekten.
3. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzelnen Orten können bei den Ausschreibungen keine Angaben gemacht werden, da die genauen Beträge nicht feststehen. Je nach Ort kann mit Kosten zwischen € 0,50 und € 2 pro Person/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen sein.
5. LeistungenFür Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf den aktuellen Internetseiten vom Veranstalter oder des Reisebüropartners, die für den Reisezeitraum gültig sind.
6. Reiserücktritt1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.
2. Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Ansprüche auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser verlangen. Diese betragen in der Regel:
- bis 90 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 25 €
- ab 89. bis 50. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- ab 49. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
- Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
3. Im Einzelfalle behält sich der Veranstalter vor höhere Rücktrittsgebühren zu erheben.
4. Gelingt es dem Veranstalter, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 20 % des Reisepreises berechnet.
5. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit 20 € je Vorgang berechnet.
6. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
7. Rücktritt durch den VeranstalterDer Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt der Veranstalter den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis.
Tritt der Veranstalter gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen vom Veranstalter entspricht.
8. VersicherungenAußer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
9. ÄnderungenKann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Veranstalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
10. Haftung1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
2. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw.
3. Die Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung1. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per Telefax oder E-Mail an den Veranstalter, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
2. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter vom Veranstalter, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
3. Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmen entbehrlich, z.B. wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei dem Veranstalter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
4. Zwischen Ihnen und dem Veranstalter gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.
12. AbtretungsverbotEine Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften1. Für Italien und Spanien benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften bestehen derzeit nicht.
2. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.
14. Gerichtsstand1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand Bonn.
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