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Volterra - die Festung am Berg

i-fewo: Volterra - die Festung am Berg


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Reiseinformationen
Personen
1.1. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als ausgeschrieben bzw. auf den Internetseiten angegeben und auf dem Gutschein bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ab 2 Jahren mit ein. Kleinstkinder und Babys sind bei i-fewo anzumelden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten zu verlangen.

Kaution
2.1. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
2.2. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Die Kaution wird direkt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung oder Postanweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des Reisevertrags mit i-fewo als Veranstalter.

Ankunfts-/Abreisezeit
3.1. Der An-/Abreisetag ist in den Hausbeschreibungen jeweils angegeben.
3.2. Ankunftszeit ist gültig für den Anreisetag, sofern nicht anders angegeben diese zwischen 16 Uhr und 19 Uhr liegt. Falls Sie die vereinbarte Ankunftszeit nicht einhalten können, informieren Sie bitte dringend und rechtzeitig den Schlüsselhalter. Sollten Sie dies versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
3.2. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie gegebenenfalls bitte Ihren Reiseunterlagen.

Ferienanlagen
4.1. Sie müssen bei einigen großen Ferienanlagen damit rechnen, dass die Pflicht zum Tragen eines Armbandes besteht. Aus organisatorischen Gründen und aus Gründen der Kontrolle im Sinne der Gäste der Anlage sollte dies akzeptabel sein.

Endreinigung
5.1. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Kochzeile, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
5.2. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/ Kochnische, Bad/Dusche und WC. Bei vielen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung / das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/ Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.

Bettwäsche/Handtücher
6.1. Bei den Objektbeschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind, möglicherweise auch am Ort gemietet werden können. In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher, falls Vorhanden, nur zusammen zu mieten. Möchten Sie Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort mieten, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Ihrer Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.
6.2. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Programmausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden, und der Gutschein muss einen entsprechenden Vermerk tragen.

Haustiere
7.1. Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Ausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Kampfhunde sind nicht erlaubt. Für die Mitnahme eines Haustieres wird in Ferienwohnungen und -häusern in der Regel eine zusätzliche Reinigungsgebühr von ca. 25-35 €/Woche verlangt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.
7.2. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern.

Ausstattung
8.1. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Ein Kühlschrank gehört in jedem Fall zur Grundausstattung und wird deshalb nicht explizit in den Objektbeschreibungen erwähnt. Alle anderen technischen Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

TV/Sat-TV
9.1. TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.

Gartenmöbel
10.1. Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

Swimmingpool
11.1. Bei den Programmausschreibungen wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpool vorhanden ist, in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Wenn nichts in der Ausschreibung vermerkt ist dann sind die Öffnungszeiten von Anfang Juni bis Mitte September. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die im Text genannten Termine für Saisonbeginn und Saisonende witterungsbedingt verschieben können.
11.2. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht.

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